Aufklärender rechtlicher Hinweis für die von mir angebotenen Therapieverfahren:
 
Die in meiner Praxis genutzten und hier beschrieben Therapieverfahren sind Methoden der Naturheilkunde. Sie sind teilweise schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht bewiesen oder anerkannt.
Versicherungen oder die Beihilfe übernehmen deswegen nicht immer die Kosten einer solchen Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung, ob Ihre Versicherung/Beihilfe die anfallenden Behandlungskosten trägt, da Sie sonst die Behandlungskosten eigenständig bezahlen müssen.
 
Die Therapieverfahren beruhen auf dem Erfahrungswissen der Naturheilkunde. Der Verlauf und Erfolg einer Behandlung ist nicht vorhersehbar und hängt von den individuellen Faktoren des Patienten ab.
Bei keinem Therapieverfahren kann deswegen ein Versprechen oder eine Garantie auf Heilung oder Linderung der Beschwerden gegeben werden.
 
 
 
Aufklärender Hinweis betreffs der Sorgfaltspflicht eines Heilpraktikers:

 
Während meiner Behandlung werde ich Ihnen zusätzlich andere Therapieverfahren vorschlagen oder auch empfehlen, wenn diese besser zu Ihrem Gesundheitsproblem passen sollten.
Ebenso werde ich Sie auf schulmedizinische Verfahren hinweisen, die für Sie eine Relevanz haben können. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie weiterhin zusätzlich Ihren Arzt konsultieren sollten. Auch darauf werde ich Sie im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht hinweisen.
 
 
 
Aufklärender rechtlicher Hinweis für die von mir genutzten Diagnoseverfahren:

 
Die hier beschriebenen Diagnoseformen sind Methoden der Naturheilkunde und häufig schulmedizinisch und wissenschaftlich weder bewiesen noch anerkannt!
 
Sie beruhen auf dem Erfahrungswissen der Naturheilkunde. Beschreibungen beziehen sich deshalb auch vor allem auf die Erfahrungen und Beobachtungen von Therapeuten bzw. unterrichtenden Schulen.
Bei keiner hier aufgeführten Diagnosebeschreibung kann eine Garantie zur Erkennung einer Krankheit gegeben werden. Deswegen sind teilweise zusätzlich schulmedizinische Untersuchungen sowie Laboruntersuchungen zur Erkennung von Krankheiten notwendig.
 
 
 
Aufklärender rechtlicher Hinweis für das Heilpraktiker-Honorar:
 

Durch die Behandlung eines Heilpraktikers kommt ein Dienstvertrag nach §611 BGB zustande, der laut §145 BGB nicht an eine Form gebunden ist und sogar ohne ausdrücklicheVereinbarung durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann. Die Höhe der Vergütung wird zwischen Patient und Heilpraktiker frei vereinbart.
Der Behandlungsvertrag kommt in dem Moment zustande, indem Sie mein Angebot als Heilpraktikerin annehmen und einen Termin zum Zwecke der Diagnose, Beratung und Therapie vereinbaren.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig.

 

Als Orientierungshilfe für das Honorar dient dem Heilpraktiker das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) welches jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GÖA), keine rechtsverbindliche Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1985 darstellt.
 
Die Behandlungskosten orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand und den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten. 
Teilweise können die Höchstsätze der GebüH überschritten oder analog nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.Das Gebührenverzeichnis und die beihilfefähigen Höchstbeträge finden Sie hier .
 
 
 
Aufklärender rechtlicher Hinweis für die Erstattung durch Versicherungen/Beihilfe u.ä:

 
Heilpraktikerleistungen gehören nicht zum Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen, dadurch erfolgen grundsätzlich keine Erstattungen der Behandlungskosten seitens der gesetzlichen Krankenkasse.
 
Privat-, zusatzversicherte oder beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren diesen institutionen gegenüber ist eigenverantwortlich zu führen. Die jeweilige Erstattungshöhe ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art des Tarifs, bestimmten Höchstsätzen und eventueller Selbstbeteiligung ab.
Oftmals ist die Erstattunghöhe auf die Mindestsätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt!
Etwaige Differenzen zwischen dem Gebührenverzeichnis und meinem Honorar sind vom Patienten zu tragen. Der Honoraranspruch ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
 
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Versicherungen vor dem ersten  Behandlungstermin ob Sie Ausicht auf eine Erstattung haben und in welcher Höhe diese erfolgen kann.
Bitte klären Sie dabei auch, ob für meine speziellen Therapie/Diagnoseverfahren eine Erstattung vorgesehen ist.
 
 
 
Aufklärender rechtlicher Hinweis für die Schweigepflicht und  Vertraulichkeit der Behandlung:
 
In meiner Praxis werden alle Patientendaten, Diagnose, Beratungen und Therapien vertraulich behandelt. Ich erteile keine Auskunft, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Patienten vor. Die behandlungsrelevanten persönliche Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.